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Arbeitnehmer hat kein Wahlrecht bei Direktversicherung

Ein Arbeitnehmer darf zwar eine Direktversicherung als Weg der betrieblichen Altersvorsorge verlangen, hat aber bei der Wahl des Versicherungsträgers kein Mitbestimmungsrecht.

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge hat der Arbeitnehmer das gesetzlich garantierte Recht, die Durchführung der Altersvorsorge durch eine Direktversicherung zu verlangen. Er darf sich jedoch nicht den Versicherungsträger aussuchen oder bei der Wahl mitbestimmen. Die Wahl des Versicherungsunternehmens liegt allein beim Arbeitgeber, denn dem Arbeitgeber soll es damit ermöglicht werden, seinen Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten und einen - meist günstigeren - Gruppenversicherungsvertrag abzuschließen.

 
 
mrl-sahe 2024-11-25 wid-16 drtm-bns 2024-11-25