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Schwerbehinderte genießen einen besonderern Kündigungsschutz
Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise
Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Auswirkung von Corona-Krise und Covid-19 auf Schwerbehinderte im Arbeitsverhältnis am Ende dieser Seite. Bei Interesse scrollen Sie bitte nach unten.
Liebe Schwerbehinderte,
egal ob Sie es Behinderung oder Handycap nennen, Ihre Rechte sind im Schwerbehindertengesetz geregelt. Bereits ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 % gelten Sie als schwerbehindert. Sie sind diesen dann gleichgestellt und genießen besonderen Kündigungsschutz.
In der Praxis kann es leicht zu Problemen kommen. Wenn Sie etwa auf Grund eines Verkehrsunfalls schwer und dauerhaft verletzt wurden, kann die behördliche Feststellung, dass Sie schwerbehindert sind, etwas dauern. Was, wenn der Arbeitgeber nach dem Unfall, aber vor der behördlichen Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung kündigt? Antworten auf diese und ähnliche Fragen hängen stets ab von den vollständigen Umständen Ihres Falles. Eine persönliche Beratung ist daher zwingend notwendig.
Haben Sie Fragen? Dann profitieren Sie doch einfach von unserem guten Ruf. Die Telefonnummern finden Sie oben links.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Fachanwältin für Arbeitsrecht
&
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht
Ihre Rechtsanwälte in Marl, Kreis Recklinghausen
Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise
Dieser Service wird aktuell vorbereitet.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ulrike Ludolf
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Unser Wohlfühl-Service für Sie
Eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber zerrt an den nerven. Daher bieten wir Ihnen einen Service, mit dem Sie sich bei uns rundum wohl fühlen.